Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Finanzmärkte der Schweiz können auf eine Tradition verweisen, die Jahrhunderte zurückreicht, und diese Tradition geht einher mit einer Qualität, die die Schweiz heute zu einem der wichtigsten Finanzzentren der Welt neben den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Japan macht. Als Beispiel sei der Umstand genannt, dass 35% des weltweiten Privatvermögens von multinationalen oder schweizerischen Finanzinstituten mit Sitz in der Schweiz verwaltet werden.
Um den hohen Standard und die Integrität des schweizerischen Finanzmarktes weiterhin zu gewährleisten, haben die Schweizer Behörden die Vorschriften für Banken und Finanzintermediäre vorrangig im Bereich der Geldwäsche weiter verschärft.
Durch Verabschiedung des Geldwäschegesetzes (GwG) im April 1998 verpflichten die Schweizer Finanzbehörden nunmehr sämtliche Finanzinstitutionen, Banken und Finanzintermediäre dazu, sich der Angliederung und Kontrolle einer anerkannten Selbstregulierungs-Organisation zu unterwerfen.
ADVISED TRADING ist ein schweizerischer Finanzintermediär mit Sitz in Neuchâtel, der Schweizer Recht sowie allen anzuwendenden Vorschriften, Kontrollen und Sanktionierungsmaßnahmen unterliegt.
Buchprüfer von ADVISED TRADING ist KPMG.












